Willkommen
Bottsand Aktuell
Entstehung des Schutzgebietes
Standort & Aufgaben
Betreuung des InfoZentrums
Vogel Galerie
Kontakt
Impressum


   

Entstehung des Schutzgebietes

Die Geschichte des Bottsandes ist etwa 150 Jahre alt.
Es ist das westliche Ende eines auffächernden fossilen Strandwallsystems von der Steilküstenregion Todendorf und von Schönberg kommend.
Durch winterliche Oststürme abgetragen und küsten-parallel westwärts gewehtes Strandmaterial, hat sich am Küstenvorsprung der Kolberger Heide der erste nach SW abknickende Haken des Bottsandes gebildet.
Begünstigt durch den im Jahre 1880 in zwei Jahren erbaute Wendtorfer Landesschutzdeich - nach der großen Sturmflut vom 12./13. November 1872 - wuchs der Bottsand mit neuen Haken schnell südwestwärts Richtung Wendtorfer Strand weiter.
1972 endete diese Weiterentwicklung der Dünenland-schaft, - letztlich durch den Bau der Findlingsmole an der Hafeneinfahrt zur Marina Wendtorf.

Die durch Nehrungshaken eingeschlossene Bottsand Lagune - der Bodden - hat windbedingte unterschiedliche Wasserstände. Läuft er bei Ostwind voll Wasser, gibt es bei westlichen Winden ausgedehnte Sand- und Schlickwattflächen mit großem Nahrungsangebot für Limikolen (Watvögel), Möwen und Seeschwalben.

In den 150 Jahren ist somit eine natürliche, vielgestaltete Küstenlandschaft mit Dünen, Strandwällen, Trockenrasen, Salzrasen, Brackwasserröhrichten und einer großen Flachwasser Lagune entstanden und bis heute erhalten geblieben, - wohl ein Ausnahmefall.
Dieses schützenswerte Biotop und der Größe von damals 15 ha wurde am 8. Juli 1939 unter Naturschutz gestellt; - ohne Bewachung und Abgrenzung leider nur auf dem Papier.
Am 19. April 1961 gab es eine neue Verordnung mit einer Abzäunung im Norden längs des Deiches, sowie eine ausreichende Beschilderung. Diese Maßnahmen stellten einen spürbar besseren Schutz dar. Als sehr nützlich in Bezug auf zwei- und vierbeinige ungebetene Gäste, sollte sich die Einrichtung eines 280 m langen FKK - Streifens am östlichen Rand des Schutzgebietes erweisen.
(1974: ca. 69 ha)
Mit der heute gültigen Landesverordnung von 1987 umfaßt das „NSG Bottsand“ mit seinen Wasserflächen inzwischen 92 ha; davon ca. 28 ha Landfläche.
(Mit Änderungen vom 25.03. 1988 und 04.11.1996)